Was tun mit "aufgefundenen" Jungvögeln?

 

Aktuell erreichen auch den NABU Ganderkesee zahlreiche Anrufe von Vogelfreunden, die nicht wissen, was sie mit "aufgefundenen" Jungvögeln, wie aus dem Nest gefallenen Schwalben und Zaunkönigen, aber auch jungen Meisen und Sperlingen, tun sollen. „Viele Finder nehmen den Vogel, der scheinbar schutzlos aufgefunden wird, aus seiner Umgebung und sind dann mit ihrem Latein schnell am Ende“ berichtet NABU-Vorsitzender Hans Fingerhut aus seinen Gesprächen mit Rat suchenden Mitbürgern.

Dabei sei längst nicht jeder aufgefundene Vogel so schutz- und elternlos wie es zunächst aussehe.

Zunächst sei genau darauf zu schauen, ob der Vogel womöglich aus einem in der Nähe befindlichen Nest gefallen ist. In diesem Fall sei es sinnvoll, ihn zurück zu setzen.

 

Haben dagegen noch nicht flugfähige aber weitgehend mit vollständigem Gefieder ausgestatttete Jungvögel das Nest frühzeitig verlassen und werden am Boden weitergefüttert, so ist dies ein häufig zu beobachtender Vorgang, den man auf keinen Fall stören sollte.

 

 

 

Erst wenn man sich ganz sicher sei, dass die Jungtiere nicht mehr gefüttert werden, wäre es sinnvoll die Tiere aufzunehmen. Doch müsse man sich der Verantwortung bewusst sein, die man damit übernehme - ein Jungvogel braucht in ausgesprochen kurzen Zeitabständen und über einen langen Zeitraum hinweg sachgerechte Fütterung und Pflege.

 

 

 

Der NABU weist darauf hin, dass es mit Ausnahme der Wildtierauffangstation in Rastede, die sich allerdings schwerpunktmäßig mit Eulen und Greifvögeln befasse, in der Umgebung keine Stelle gebe, in der elternlose oder verletzte Vögel aufgezogen werden. Insofern müsse jeder sich eine Aufnahme von Jungvögeln vorher sehr gut überlegen.